Herzlich Willkommen

Wir begrüßen Sie herzlich auf unserer Homepage. Hier können Sie sich über uns und unsere Tätigkeit informieren. Möglicherweise finden Sie auch den einen oder anderen nützlichen Tipp. Schauen Sie sich in Ruhe um!

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf ein Verfahren beim Bundessozialgericht aufmerksam machen. Es geht in diesem Verfahren um die grundsätzliche Frage, ob die zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Änderungen des SGB II (bekannt als: Hartz IV) verfassungsgemäß sind. Das Verfahren betrifft eine junge Familie (Vater, Mutter und ein zweijähriges Kind), die Anspruch auf laufende Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II erhalten.

Die Kläger dieses Verfahrens werden von unserer Kanzlei vertreten.

Das Aktenzeichen des Bundessozialgerichtes lautet B 4 AS 12/12 R (näheres (demnächst) auf der Homepage des BSG unter www.bundessozialgericht.de)
 

Der Schwerpunkt unserer sozialrechtlich ausgerichteten Kanzlei liegt in der Übernahme sozialrechtlicher Mandate. Wir sind bereit, Sie vor dem Bundessozialgericht, den Landessozialgerichten Niedersachsen-Bremen, Hamburg sowie auch vor den Sozialgerichten Aurich, Braunschweig, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Stade und Münster zu vertreten.

Auch darüber hinaus können wir unter bestimmten Voraussetzungen für Sie tätig sein. Sprechen Sie uns an!

 

 

Thomas Kauf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Maren R. Raupach
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht