Bürgergeld zum 01.01.2023 – was ist jetzt zu tun?

In den letzten 17 Jahren galten die Regelungen des SGB II (“ Hartz IV“). Zum 01.01.2023 sind jetzt wesentliche Teile des SGB II geändert worden, die Leistungen, die jetzt beansprucht werden können, haben einen neuen Namen erhalten:

Bürgergeld

Aber auch nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen werden die Bescheide weiterhin schwer zu verstehen, unübersichtlich und wahrscheinlich auch fehlerhaft sein.

Wenn Sie uns Ihren Bescheid zur Verfügung stellen (per WhatsApp, per E-Mail oder eine Kopie per Post), können wir den Bescheid kurzfristig überprüfen. Bitte füllen Sie das Formular („Das Datum Ihres aktuellen Bescheides liegt…) aus. Die weitere Vorgehensweise stimmen wir mit Ihnen ab.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus mehr als 13000 Hartz IV - Verfahren!

Das Datum Ihres aktuellen Bescheides liegt nach dem

27.02.2024

Unsere Leistungen

Die Kanzlei befasst sich seit ihrer Gründung im Jahre 2000 überwiegend mit sozialrechtlichen Fragestellungen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten in allen Fragen des Sozialrechtes kompetent und engagiert zu beraten und zu vertreten.

Rentenversicherung

Das Rentenversicherungsrecht, geregelt im SGB VI, ist sehr komplex. In diesem Bereich des Sozialversicherungsrechtes sind wir vor allem in Verfahren um die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung tätig. Zahlreiche Verfahren betreffen darüber hinaus auch die Durchsetzung einer Leistung zur Teilhabe.

Unfallversicherungsrecht

Die Streitigkeiten aus dem Bereich der Unfallversicherung gehen überwiegend um die Anerkennung eines Versicherungsfalls und die Leistungen, die aufgrund eines Versicherungsfalls zu gewähren sind.

Kranken- und Pflegeversicherung

Im Bereich des Krankenversicherungsrechtes, geregelt im SGB V, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten um die Weiterbewilligung von Krankengeld. Die Erfolgsquote der von uns in diesem Bereich erhobenen Widersprüche ist sehr hoch, insbesondere, wenn der behandelnde Arzt von der Arbeitsunfähigkeit des Mandanten überzeugt ist.

Schwerbehindertenrecht

Mit dem Schwerbehindertenrecht soll die soziale Benachteiligung ausgeglichen werden, denen Personen infolge einer Behinderung im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ausgesetzt sind. Zum 01.01.2017 tritt das Bundesteilhabegesetz in Kraft. Ob mit diesem Gesetz spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung verbunden sein werden, ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Behinderte Menschen, die ein selbstbestimmtes Leben führen wollen, können Leistungen eines persönlichen Budgets beantragen. Da es sich häufig um Leistungsansprüche in beträchtlicher Höhe handelt, gibt es mit den zuständigen Sozialämtern hier sehr oft gerichtliche Auseinandersetzungen

Arbeitslosengeld I (ALG I)

Auch nach Inkrafttreten der neuen Regelungen des Bürgergeldes bleibt es dabei: Streitigkeiten im SGB III nehmen weiterhin ab, gelegentlich wird hier mit den Arbeitsämtern um eine Umschulung, oder aber auch über die Höhe des Arbeitslosengeldes I gestritten.

Bürgergeld

Mit Wirkung zum 31.12.2022 tritt Hartz IV ab. Ab dem 01.01.2023 haben viele Menschen Anspruch auf das sog. Bürgergeld. Noch ist nicht absehbar, zu welchen Streitigkeiten es in diesem neuen Rechtsgebiet kommen wird. Streitigkeiten um die Höhe der anzuerkennenden Unterkunftskosten dürften aber auch in dem neuen Rechtsgebiet zu erwarten sein, nachdem jetzt feststeht, dass die tatsächlichen Unterkunftskosten doch nicht für zwei Jahre, sondern nur für ein Jahr anerkannt werden sollen.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist im SGB XII geregelt. Hervorzuheben sind in diesem Bereich Auseinandersetzungen über den Umfang der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung im Alter.

Sonstiges

Im Dezember 2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Kraft getreten. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass den deutschen Sozialgerichten in der Regel eine Bearbeitungs- und Überlegungsfrist von zwölf Monaten zugebilligt werden muss. Verfahren vor deutschen Sozialgerichten dauern allerdings unserer Erfahrung nach nicht selten deutlich länger, so dass Entschädigungsansprüche nach dem oben genannten Gesetz bestehen.

Nützliche Dokumente

Hier haben wir für Sie nützliche Dokumente bereit gestellt.

Vollmacht

Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe

WhatsApp Kontakt

Unser Team

Unser Team besteht gegenwärtig aus 2 Rechtsanwälten und 9 Mitarbeiter/-innen,
die Ihre Anliegen zeitnah und unbürokratisch umsetzen.

Thomas Kauf

Thomas Kauf

RA und Fachanwalt für Sozialrecht
Cornelia Staffa

Cornelia Staffa

RA'in und Fachanwältin für Sozialrecht
Viviane Duismann

Viviane Duismann

Rechtsanwaltsfachangestellte
Viktoria Kulikow

Viktoria Kulikow

Rechtsanwaltsfachangestellte
Ann-Christin Mueller

Ann-Christin Müller

Rechtsanwaltsfachangestellte
Johanna Utech

Johanna Utech

Rechtsanwaltsfachangestellte
Lisa Marie Leger

Lisa Marie Leger

Rechtsanwaltsfachangestellte
Franziska Klamand

Franziska Klamand

Rechtsanwaltsfachangestellte
Martin Bartels

Martin Bartels

Büroangestellter
Sabine Kulikow

Sabine Kulikow

Büroangestellte
Lara-Marie Krueger

Lara-Marie Krüger

Auszubildende
Bewerbung

Bewerbung

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Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Was muss ich tun, wenn ich mit einem Bescheid nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, kann gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monates erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt aber erst zu laufen, wenn Ihnen der Bescheid bekanntgegeben wurde. Es kommt daher nicht auf das Datum des Bescheides, sondern vielmehr auf den Zugang des Bescheides bei Ihnen an.

Was passiert, wenn die Monatsfrist bereits abgelaufen ist?

Nach Ablauf der Monatsfrist wird der Bescheid bestandskräftig. Allerdings besteht die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages. Diesen müssen Sie bei der Behörde einreichen, die den Bescheid erlassen hat. Empfehlenswert ist die Benennung des Datums des Bescheides und seines Inhaltes. Empfehlenswert ist es ferner, der Behörde mitzuteilen, warum Sie den Bescheid trotz der bereits abgelaufenen Widerspruchsfrist für rechtswidrig halten. Die Behörde muss dann über diesen Antrag entscheiden. Für den Bereich des Bürgergeldes sind im Falle der Rechtswidrigkeit des Bescheides Sozialleistungen bis zu zwei Jahren rückwirkend nachzuzahlen, für andere Bereiche der Sozialleistungen gilt sogar eine Frist bis zu vier Jahren.

Was kostet es mich, wenn ich Sie beauftrage?

Wir prüfen zunächst sehr sorgfältig, ob ein Widerspruch gegen einen Bescheid erfolgversprechend ist. Diese Prüfung der Erfolgsaussichten ist für Sie definitiv nicht mit Kosten verbunden! Ist der von uns erhobene Widerspruch erfolgreich, hat die Behörde unsere Kosten zu tragen. Dies ist ausdrücklich in § 63 Abs. 1 SGB 10 geregelt. Sollte es dennoch einmal erforderlich sein, könnten wir für Sie nachträglich Beratungshilfe beantragen.

Wie lange dauert es, bis eine Behörde über einen Widerspruch entschieden hat?

Grundsätzlich hat eine Behörde bis zu drei Monate Zeit für eine Entscheidung über einen Widerspruch. Gerade im Hartz IV-Bereich ist die Angelegenheit aber oft sehr eilig. Es kann daher entweder ein gerichtliches Eilverfahren durchgeführt werden. Nicht selten reagieren die Sozialleistungsträger aber ohnehin relativ zeitnah.

Ich kenne Sie doch gar nicht. Ist es nicht notwendig, ein persönliches Beratungsgespräch zu führen?

Der Idealfall ist sicherlich ein persönliches Gespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Allerdings lässt sich vieles auch in einem Telefonat klären. Ohne Weiteres ist es uns aber auch möglich, gerade weit entfernt wohnende Mandanten zu vertreten, die insoweit erforderliche Vollmacht kann schriftlich erteilt werden.

Vertreten Sie mich auch in einem Gerichtsverfahren?

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Gerichtsverfahren und nehmen dort die Gerichtstermine wahr. Wenn tatsächlich ein Gerichtstermin bei einem weit entfernten Sozialgericht wahrzunehmen ist, gibt es grundsätzlich zwei weitere Möglichkeiten: zum einen besteht die Möglichkeit, dass ein Korrespondenzanwalt für uns in Untervollmacht den Gerichtstermin wahrnimmt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Antrages nach § 110 a SGG. Nach dieser Vorschrift kann einem Rechtsanwalt gestattet werden, per Videokonferenz von seinem Kanzleisitz aus an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen.

Standorte

Delmenhorst (Hauptsitz)

Der Hauptsitz der Kanzlei befindet sich im Innenstadtbereich von Delmenhorst, ganz in der Nähe der Fußgängerzone. Die Fußwegentfernung zum Hauptbahnhof beträgt in etwa 10 Minuten. Die Räumlichkeiten sind so ausgestattet, dass sie auch den Bedürfnissen von Personen mit einem Handicap gerecht werden. Parkplätze befinden sich hinter der Kanzlei.

Telefon: +49 (0)4221 123230

Telefax: +49 (0)4221 916881

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Bremen Huchting (Zweigstelle)

Die Zweigstelle Bremen befindet sich in Huchting zwischen dem Roland-Center und dem Huchtinger Friedhof. Sie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen. Die Fußwegentfernung zum Roland-Center beträgt ca. 10 min. Parkplätze befinden sich direkt vor der Kanzlei.

Telefon: +49 (0)421 4604309

Telefax: +49 (0)421 4604308

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr