KAUF Rechtsanwälte
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Hartz IV
Brauchen Sie unsere Hilfe?
... aber auch in allen anderen Bereichen des Sozialrechts sind wir gerne für Sie tätig ...
Sie beziehen Hartz IV und haben einen aktuellen Bescheid Ihres Jobcenters erhalten? Die meisten Bescheide der Jobcenter sind für die Betroffenen kaum zu verstehen. Außerdem sind die Bescheide häufig fehlerhaft, ohne dass dies für die Betroffenen erkennbar wäre.
Wenn Sie uns Ihren Bescheid zur Verfügung stellen (per WhatsApp, per E-Mail oder eine Kopie per Post), können wir den Bescheid kurzfristig überprüfen. Bitte füllen Sie das Formular („Das Datum Ihres aktuellen Bescheides liegt…) aus. Die weitere Vorgehensweise stimmen wir mit Ihnen ab.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus mehr als 13000 Hartz IV - Verfahren!
Das Datum Ihres aktuellen Bescheides liegt nach dem
Die Kanzlei befasst sich seit ihrer Gründung im Jahre 2000 überwiegend mit sozialrechtlichen Fragestellungen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Mandanten in allen Fragen des Sozialrechtes kompetent und engagiert zu beraten und zu vertreten.
Das Rentenversicherungsrecht, geregelt im SGB VI, ist sehr komplex. In diesem Bereich des Sozialversicherungsrechtes sind wir vor allem in Verfahren um die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung tätig. Zahlreiche Verfahren betreffen darüber hinaus auch die Durchsetzung einer Leistung zur Teilhabe.
Die Streitigkeiten aus dem Bereich der Unfallversicherung gehen überwiegend um die Anerkennung eines Versicherungsfalls und die Leistungen, die aufgrund eines Versicherungsfalls zu gewähren sind.
Im Bereich des Krankenversicherungsrechtes, geregelt im SGB V, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten um die Weiterbewilligung von Krankengeld. Die Erfolgsquote der von uns in diesem Bereich erhobenen Widersprüche ist sehr hoch, insbesondere, wenn der behandelnde Arzt von der Arbeitsunfähigkeit des Mandanten überzeugt ist.
Mit dem Schwerbehindertenrecht soll die soziale Benachteiligung ausgeglichen werden, denen Personen infolge einer Behinderung im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ausgesetzt sind. Zum 01.01.2017 tritt das Bundesteilhabegesetz in Kraft. Ob mit diesem Gesetz spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung verbunden sein werden, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.
Fünfzehn Jahre nach Inkrafttreten des SGB II ("Hartz IV") ist die Bedeutung der Rechtstreitigkeiten um das Arbeitslosengeld I (ALG I) ganz erheblich gesunken.
Zum 01.01.2022 hat der Gesetzgeber die Hartz IV Regelsätze ein weiteres Mal angepasst. Zahlreiche Wohltätigkeitsverbände haben bereits darauf hingewiesen, dass auch die jetzt in Kraft getretene Regelsatzerhöhung für die Betroffenen nicht zur Deckung ihres Existenzminimums ausreichen wird.
Die Sozialhilfe ist im SGB XII geregelt. Hervorzuheben sind in diesem Bereich Auseinandersetzungen über den Umfang der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung im Alter.
Im Dezember 2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren in Kraft getreten. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass den deutschen Sozialgerichten in der Regel eine Bearbeitungs- und Überlegungsfrist von zwölf Monaten zugebilligt werden muss. Verfahren vor deutschen Sozialgerichten dauern allerdings unserer Erfahrung nach nicht selten deutlich länger, so dass Entschädigungsansprüche nach dem oben genannten Gesetz bestehen.
Unser Team besteht gegenwärtig aus 2 Rechtsanwälten und 9 Mitarbeiter/-innen,
die Ihre Anliegen zeitnah und unbürokratisch umsetzen.
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden.
Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, kann gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monates erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt aber erst zu laufen, wenn Ihnen der Bescheid bekanntgegeben wurde. Es kommt daher nicht auf das Datum des Bescheides, sondern vielmehr auf den Zugang des Bescheides bei Ihnen an.
Nach Ablauf der Monatsfrist wird der Bescheid bestandskräftig. Allerdings besteht die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages. Diesen müssen Sie bei der Behörde einreichen, die den Bescheid erlassen hat. Empfehlenswert ist die Benennung des Datums des Bescheides und seines Inhaltes. Empfehlenswert ist es ferner, der Behörde mitzuteilen, warum Sie den Bescheid trotz der bereits abgelaufenen Widerspruchsfrist für rechtswidrig halten. Die Behörde muss dann über diesen Antrag entscheiden. Für den Hartz IV-Bereich sind im Falle der Rechtswidrigkeit des Bescheides Sozialleistungen bis zu zwei Jahren rückwirkend nachzuzahlen, für andere Bereiche der Sozialleistungen gilt sogar eine Frist bis zu vier Jahren.
Wir prüfen zunächst sehr sorgfältig, ob ein Widerspruch gegen einen Bescheid erfolgversprechend ist. Diese Prüfung der Erfolgsaussichten ist für Sie definitiv nicht mit Kosten verbunden! Ist der von uns erhobene Widerspruch erfolgreich, hat die Behörde unsere Kosten zu tragen. Dies ist ausdrücklich in § 63 Abs. 1 SGB 10 geregelt. Sollte es dennoch einmal erforderlich sein, könnten wir für Sie nachträglich Beratungshilfe beantragen.
Grundsätzlich hat eine Behörde bis zu drei Monate Zeit für eine Entscheidung über einen Widerspruch. Gerade im Hartz IV-Bereich ist die Angelegenheit aber oft sehr eilig. Es kann daher entweder ein gerichtliches Eilverfahren durchgeführt werden. Nicht selten reagieren die Behörden im Hartz IV-Bereich aber ohnehin relativ zeitnah.
Der Idealfall ist sicherlich ein persönliches Gespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Allerdings lässt sich vieles auch in einem Telefonat klären. Ohne Weiteres ist es uns aber auch möglich, gerade weit entfernt wohnende Mandanten zu vertreten, die insoweit erforderliche Vollmacht kann schriftlich erteilt werden.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Gerichtsverfahren. Sollte es allerdings im Einzelfall erforderlich sein, würden wir uns auch um einen Rechtsanwalt bemühen, der uns in einer Gerichtsverhandlung bei einem weit entfernten deutschen Sozialgericht vertritt.
Der Hauptsitz der Kanzlei befindet sich im Innenstadtbereich von Delmenhorst, ganz in der Nähe der Fußgängerzone. Die Fußwegentfernung zum Hauptbahnhof beträgt in etwa 10 Minuten. Die Räumlichkeiten sind so ausgestattet, dass sie auch den Bedürfnissen von Personen mit einem Handicap gerecht werden. Parkplätze befinden sich hinter der Kanzlei.
Telefon: +49 (0)4221 123230
Telefax: +49 (0)4221 916881
Die Zweigstelle Bremen befindet sich in Huchting zwischen dem Roland-Center und dem Huchtinger Friedhof. Sie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen. Die Fußwegentfernung zum Roland-Center beträgt ca. 10 min. Parkplätze befinden sich direkt vor der Kanzlei.
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